Die wichtigsten Prinzipien der Mediation:

• Freiwilligkeit
Das Verfahren ist freiwillig. Jede Partei und auch die Mediatorin können das Verfahren jederzeit abbrechen, wenn sie der Meinung sind, dass auf einem anderen Weg eine bessere Regelung erreicht werden kann.


• Vertraulichkeit
Es wird Vertraulichkeit vereinbart. Die Parteien und die Mediatorin verpflichten sich, Informationen, die im Verlauf der Mediation bekannt werden, nicht außerhalb des Mediationsverfahrens zu nutzen. In einem eventuellen Gerichtsprozess steht die Mediatorin nicht als Zeugin zur Verfügung.


• Eigenverantwortlichkeit
Die Parteien entwickeln die für sie optimale Regelung. Die Mediatorin liefert keine Lösungen. Sie ist für die Strukturierung verantwortlich und unterstützt die Medianten dabei, selbständig ihre Lösungen zu erarbeiten.


• Transparenz
Alle wissen zu jedem Zeitpunkt, was im Verfahren passiert. Die Parteien bestimmen selbst, was alle wissen dürfen und welche Informationen aus eventuellen Einzelgesprächen bei den Parteien verbleiben.


• Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Tatsachen
Eine Regelung, die sich in der Realität anschließend bewähren kann, wird von allen Beteiligten nur gefunden werden, wenn alle entscheidungsrelevanten Tatsachen im Verfahren der Mediation vorgelegt werden. Für Spezialwissen können auch Experten von den Parteien hinzugezogen werden. Auch die Einbeziehung von Anwälten ist möglich.

• Partizipation
Das gesamte Verfahren erfordert die aktive Mitwirkung aller Beteiligten. Nur so kann letztendlich sichergestellt werden, dass am Ende eine Regelung steht, die von allen getragen wird.


• Neutralität/Allparteilichkeit der Mediatorin
MediatorInnen sind allparteilich. Sie sind keine Beteiligten am Konflikt. Die Mediatorin unterstützt beide Parteien, eine für sie optimale Regelung zu finden.


• Ergebnisoffenheit
In der Mediation gibt es keine vorgefertigten Lösungen. Wie die gemeinsamen Regelungen gestaltet werden, hängt von den Parteien ab. Diese bestimmen den Rahmen der Lösungsfindung.


• Am Ende steht eine gemeinschaftliche Regelung
Die Mediation hat die Regelung eines konkreten Problems zum Ziel. Was geregelt werden soll, bestimmen die Parteien.